Wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen bezüglich des Aufenthaltsrechts und der Erwerbsmöglichkeiten für ukrainische Staatsangehörige in der EU informieren. Die Europäische Union hat kürzlich beschlossen, den temporären Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Damit wird der 2022 eingeführte Schutzstatus, der als Reaktion auf den anhaltenden Konflikt in der Ukraine eingeführt wurde, aufrechterhalten. Weitere Informationen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat kürzlich auf Besorgnisse hingewiesen, die bei vielen ukrainischen Schutzberechtigten bestehen. Diese zögern häufig, einen Wechsel in einen Erwerbs- oder Ausbildungstitel zu vollziehen, da sie Nachteile befürchten, falls sie ihre Arbeitsstelle verlieren sollten.
Um diese Bedenken zu zerstreuen, weist das BMI darauf hin, dass eine Rückkehr in den Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes möglich bleibt. Zusätzlich kann ein Erwerbs- oder Ausbildungstitel nun neben dem vorübergehenden Schutzstatus erteilt werden. Das ermöglicht es den Betroffenen, auf sicherere Weise berufliche Perspektiven zu entwickeln, ohne den bisherigen Schutzstatus aufgeben zu müssen. Weitere Informationen.